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Allgemeine Geschäftsbedingungen von International Business Counselors (IBC) GmbH, vertreten durch Alessandro Pugliese, Hardgutstrasse 28, 8048 Zürich, Schweiz.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch International Business Counselors (IBC) GmbH (nachfolgend IBC) an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die testimonials.de mit seinem Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 IBC erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn IBC hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von IBC notwendig.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Der Vertrag zwischen IBC und dem Kunden kann entweder schriftlich (per Mail oder Unterschrift, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
2.2 Das Angebot mit seinen Inhalten gilt 14 Tage als verbindlich, nachdem es dem Interessenten vorgelegt wurde.
2.3 IBC ist berechtigt Dienste Dritter einzuholen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung von IBC findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt. Eine Ratenzahlung von maximal 6 Raten ist möglich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in CHF und exklusive gesetzlicher Steuer zu verstehen.
3.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.
3.4 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält IBC sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
3.5 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht IBC ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. IBC kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
4. Abnahmebedürftige Leistungen
4.1 Sollte eine Leistung oder eine Teileistung von IBC dem Werkvertragsrecht unterfallen und somit abnahmebedürftig sein, so gelten in Bezug auf diese Leistungen die folgenden Absätze (2-14).
4.2 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlung des Kunden.
4.3 Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin vereinbart worden, so hat IBC das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 8 Wochen nach dem vereinbarten Kick-Off Termin zur Abnahme vorzulegen.
4.4 Sollte es zu Verzögerungen kommen, die der Kunde zu vertreten hat, so wird der Übergabezeitpunkt mindestens um diesen Zeitraum verlängert.
4.5 IBC kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
4.6 Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
4.7 Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. IBC kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber IBC nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und IBC überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
4.8 Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist IBC verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von IBC zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
4.9 IBC ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (8) gilt entsprechend.
4.10 Der Kunde kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel der ( Teil-)Leistung verweigern. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
4.11 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.12 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Kunde in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.13 Durch vorab gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Kunden der Stil von IBC vermittelt und im Konzept festgelegt. Der Kunde kann die Abnahme wegen des Stils nicht verweigern.
4.14 Hat der Kunde während oder nach der Produktion Änderungswünsche, so hat er die Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Der Mehraufwand berechnet sich nach dem Stundensatz, der von IBC festgelegt wird.
4.15 Bei der Dienstleistung: Fotoshooting vor Ort sind bis zu 35 bearbeitete Bilder inkludiert. Weitere Bilder werden mit 15.- EUR/CHF weiterverrechnet.
4.16 Bei der Dienstleistung: Videoshooting vor Ort ist ein Imagefilm inkludiert (Länge: 2-3 Minuten) und bis zu 10 Reels (Kurzvideos).
5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
5.1 Ist bei Durchführung der Dienstleistung von IBC eine Handlung des Kunden erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Kunden. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen.
5.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so kann IBC ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
5.3 Ist IBC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von IBC unberührt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Gegen Ansprüche von IBC kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung von IBC an Dritte abzutreten.
7. Haftung
7.1 IBC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von IBC werden keine Ergebnisse in Form von Anzahl Bewerbungen oder Impressionen garantiert.
7.2 Der Kunde stellt IBC von jeglicher Haftung wegen Betriebsstörung und in dem Zusammenhang verbundenen Folgen frei, wenn die Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder fremden Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens IBC.
7.3 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.4 Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
8. Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Kundendaten werden zu eigenen Zwecken gespeichert. Dies umfasst die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen.
8.2 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist IBC die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt ihr vorheriges Einverständnis dazu. IBC verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
8.3 IBC weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde testimonials.de wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, IBC die Verstöße alleine zu vertreten hat.
9. Rechtserwerb und Rechtsübertragung
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist IBC verpflichtet, alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
9.2 Sollten die Aufnahmen im räumlichen Bereich des Kunden stattfinden, oder werden auf den Wunsch des Kunden bestimmte Personen/Sprecher/Bilder eingesetzt, so ist der Kunde verpflichtet alle damit verbundene Rechte und Genehmigungen zu erwerben.
9.3 Stellt der Kunde Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das IBC bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
9.4 Der Kunde stellt IBC in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
9.5 Alle in Verbindung mit den Leistungen von IBC stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei IBC.
9.6 Die von IBC hergestellten Inhalte des Vertrages sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, werden an den Kunden nur die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Alle anderen Rechte im Zusammenhang mit Tonträger/Tonspuren-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder die, welche ähnlichen Organisationen zustehen, werden von IBC nicht übertragen.
9.7 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten (Roh)aufnahmen ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von testimonials.de. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
9.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
9.9 Bei der Verwertung der Videos/Bilder kann IBC, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
9.10 IBC behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstellte Recruiting-Projekt für eigene Werbezwecke zu nutzen.
9.11 Die Originaldateien verbleiben bei IBC.
9.12 Verstöße gegen obere Punkte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
12. Referenz
Der Kunde räumt IBC zeitlich unbegrenztes Recht ein, auch über eine etwaige Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, welches IBC berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.
12.2 Es gilt schweizerisches Recht.
AGB Stand: 01.01.2024 ©
Allgemeine Geschäftsbedingungen von International Business Counselors (IBC) GmbH, vertreten durch Alessandro Pugliese, Hardgutstrasse 28, 8048 Zürich, Schweiz.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch International Business Counselors (IBC) GmbH (nachfolgend IBC) an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die testimonials.de mit seinem Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 IBC erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn IBC hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von IBC notwendig.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Der Vertrag zwischen IBC und dem Kunden kann entweder schriftlich (per Mail oder Unterschrift, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
2.2 Das Angebot mit seinen Inhalten gilt 14 Tage als verbindlich, nachdem es dem Interessenten vorgelegt wurde.
2.3 IBC ist berechtigt Dienste Dritter einzuholen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung von IBC findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt. Eine Ratenzahlung von maximal 6 Raten ist möglich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in CHF und exklusive gesetzlicher Steuer zu verstehen.
3.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.
3.4 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält IBC sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
3.5 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht IBC ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. IBC kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
4. Abnahmebedürftige Leistungen
4.1 Sollte eine Leistung oder eine Teileistung von IBC dem Werkvertragsrecht unterfallen und somit abnahmebedürftig sein, so gelten in Bezug auf diese Leistungen die folgenden Absätze (2-14).
4.2 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlung des Kunden.
4.3 Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin vereinbart worden, so hat IBC das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 8 Wochen nach dem vereinbarten Kick-Off Termin zur Abnahme vorzulegen.
4.4 Sollte es zu Verzögerungen kommen, die der Kunde zu vertreten hat, so wird der Übergabezeitpunkt mindestens um diesen Zeitraum verlängert.
4.5 IBC kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
4.6 Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
4.7 Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. IBC kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber IBC nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und IBC überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
4.8 Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist IBC verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von IBC zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
4.9 IBC ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (8) gilt entsprechend.
4.10 Der Kunde kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel der ( Teil-)Leistung verweigern. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
4.11 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.12 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Kunde in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.13 Durch vorab gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Kunden der Stil von IBC vermittelt und im Konzept festgelegt. Der Kunde kann die Abnahme wegen des Stils nicht verweigern.
4.14 Hat der Kunde während oder nach der Produktion Änderungswünsche, so hat er die Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Der Mehraufwand berechnet sich nach dem Stundensatz, der von IBC festgelegt wird.
5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
5.1 Ist bei Durchführung der Dienstleistung von IBC eine Handlung des Kunden erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Kunden. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen.
5.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so kann IBC ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
5.3 Ist IBC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von IBC unberührt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Gegen Ansprüche von IBC kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung von IBC an Dritte abzutreten.
7. Haftung
7.1 IBC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von IBC werden keine Ergebnisse in Form von Anzahl Bewerbungen oder Impressionen garantiert.
7.2 Der Kunde stellt IBC von jeglicher Haftung wegen Betriebsstörung und in dem Zusammenhang verbundenen Folgen frei, wenn die Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder fremden Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens IBC.
7.3 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.4 Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
8. Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Kundendaten werden zu eigenen Zwecken gespeichert. Dies umfasst die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen.
8.2 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist IBC die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt ihr vorheriges Einverständnis dazu. IBC verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
8.3 IBC weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde testimonials.de wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, IBC die Verstöße alleine zu vertreten hat.
9. Rechtserwerb und Rechtsübertragung
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist IBC verpflichtet, alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
9.2 Sollten die Aufnahmen im räumlichen Bereich des Kunden stattfinden, oder werden auf den Wunsch des Kunden bestimmte Personen/Sprecher/Bilder eingesetzt, so ist der Kunde verpflichtet alle damit verbundene Rechte und Genehmigungen zu erwerben.
9.3 Stellt der Kunde Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das IBC bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
9.4 Der Kunde stellt IBC in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
9.5 Alle in Verbindung mit den Leistungen von IBC stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei IBC.
9.6 Die von IBC hergestellten Inhalte des Vertrages sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, werden an den Kunden nur die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Alle anderen Rechte im Zusammenhang mit Tonträger/Tonspuren-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder die, welche ähnlichen Organisationen zustehen, werden von IBC nicht übertragen.
9.7 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten (Roh)aufnahmen ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von testimonials.de. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
9.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
9.9 Bei der Verwertung der Videos/Bilder kann IBC, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
9.10 IBC behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstellte Recruiting-Projekt für eigene Werbezwecke zu nutzen.
9.11 Die Originaldateien verbleiben bei IBC.
9.12 Verstöße gegen obere Punkte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
12. Referenz
Der Kunde räumt IBC zeitlich unbegrenztes Recht ein, auch über eine etwaige Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, welches IBC berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.
12.2 Es gilt schweizerisches Recht.
AGB Stand: 01.01.2023 ©